Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand Juli 2022

  1. Alle vom Gasthaus Zur Linde ausgestellten Angebote und Verträge, sowie erbrachten Leistungen, erfolgen ausschließlich aufgrund der aktuellen Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als AGB abgekürzt). Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig und werden nicht anerkannt. Ausnahmen benötigen eine ausdrückliche schriftliche Ausführung seitens Gasthaus Zur Linde.
  2. Die vom Kunden mitgeteilte Gästezahl ist, wie im Angebot geregelt, vertraglich bindend und bestimmt den Leistungsumfang. Eine nachträgliche Änderung der Gästezahl ist bis drei Tage vor Veranstaltung möglich, danach erfordert sie ein schriftliches Einverständnis vom Gasthaus Zur Linde. Für alle weiteren Leistungen, deren vertraglicher Umfang bei Erbringung der Leistung ausgeschöpft und überschritten wurde, kann das Gasthaus Zur Linde dem Kunden zusätzliche Aufwendungen in Rechnung stellen.
  3. Das vereinbarte Entgelt ist ohne Verzug am Rechnungsdatum zu begleichen falls kein gesondertes Zahlungsziel schriftlich seitens Gasthauses Zur Linde gewährt wurde. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns vor, für über das Zahlungsziel ausstehende Beträge, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
  4. Sofern nicht anders ausgeschrieben, verstehen sich alle Preise und Zuschläge / Pauschalen netto, und somit zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sofern die zu erbringenden Leistungen später als vier Monate nach Vertragsabschluss fällig werden, ist Gasthaus Zur Linde berechtigt, die im Angebot bzw. Vertrag angegebenen Preise anzupassen, wenn sich in der Zwischenzeit Löhne oder Kosten um mehr als 5 % erhöht haben. Der Kunde ist berechtigt, aufgrund der Preisanpassung, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Vertragserfüllung für ihn hierdurch unzumutbar wird.
  5. Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unser oberstes Gebot. Daher sind wir stets bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Für Einzelfälle gesteht uns der Kunde bis zu 60 Minuten Toleranz zu.
  6. Stornierung von Veranstaltungen sowie exklusiven Buchungen des Restaurants oder Einzelner Gasträume
    6.1 Storniert der Kunde den Auftrag aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, eine Stornierungsgebühr zu berechnen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Netto Gesamtkosten ergeben sich aus den bei uns bestellten Leistungen auf Grundlage der vereinbarten Teilnehmerzahl. Bei einer Veranstaltung sprechen wir von einer Personenzahl ab 10 Personen
    ist 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei
    ab 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn  50 %
    ab 6 bis 1 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf 75 %
    am  Tag der Veranstaltung  100% der vereinbarten Netto-Gesamtkosten.
    6.2. Dem Kunden bleibt im Hinblick auf die Stornierungsgebühr der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
    6.3. Jede Stornierung eine Veranstaltung hat schriftlich zu erfolgen.
  7. Waren und Mietgegenstände sind vom Kunden bei Übergabe auf Mängel und Schäden zu prüfen. Festgestellte Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich anzuzeigen, damit Gasthaus Blume für Abhilfe sorgen kann. Wird dies versäumt, gilt die Lieferung als vertragsgerecht durch den Kunden genehmigt.
  8. Entstehen bei der Veranstaltung des Kunden an Gegenständen, die durch Gasthaus Zur Linde zur Verfügung gestellt bzw. organisiert wurden, insbesondere an Mobiliar, Geschirr oder Gläsern, Schäden, so ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet. Bruch und Schwund sind nach dem Neuwert zu ersetzen. Der Kunde ist selbstverständlich berechtigt, gegenüber Gasthaus Zur Linde nachzuweisen, dass kein oder wesentlich geringerer Schaden, als in Rechnung gestellt, entstanden ist. Der Kunde hat für ein Verschulden seiner Gäste, Mitarbeiter oder Personals wie für eigenes Verschulden einzustehen. Für den Fall, dass der Kunde Objekte von Gasthaus Linde gemietet hat, kann ihm bis zur Rückgabe der Objekte Mietzins in Rechnung gestellt werden. Sollten die Objekte beschädigt oder verloren sein, kann der Mietzins bis zur Wiederherstellung, Ersatzbeschaffung oder Wertersatzleistung berechnet werden. Für Feuerwerk – außerhalb von Silvester – ist eine behördliche Genehmigung vorab einzuholen und bei Gasthaus Zur Linde vor Veranstaltungsbeginn anzumelden.
  9. Gasthaus Zur Linde ist dem Kunden gegenüber nur dann zum Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung verpflichtet, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
  10. Gasthaus Zur Linde berechtigt, aufgeführte und vereinbarte Leistung gegen gleichwertige auszutauschen, wenn diese nicht vorhanden bzw. erfüllbar sind und der Austausch zumutbar ist.
  11. Der Kunde ist verpflichtet, Mietgegenstände auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern. Alle notwendigen behördlichen Genehmigungen sind auf Kosten des Kunden einzuholen. Ist der Mietgegenstand beschädigt, ist Gasthaus Zur Linde ohne Verzug zu informieren. Mietgegenstände dürfen nur für die vertraglich vereinbarte Dauer, am vereinbarten Ort und dem vereinbarten Zweck benutzt werden.
  12. Für Schäden bzw. nicht erbrachte Leistungen aufgrund höherer Gewalt, ist Gasthaus Zur Linde nicht haftbar zu machen.
  13. Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Freiburg. Gerichtsstand für gewerbliche Vertragspartner ist Freiburg.